DIN-Vorschriften

Europäischer Mindestwärmeschutz nach EN 1264-4
Nach Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV)am 01.02.2002 gilt in den europäischen Vertragsstaaten für Warmwasser-Fußboden-Heizungsanlagen ein Mindestwärmeschutz nach EN 1264, Teil 4.
Diese Norm hat ihre Gültigkeit für Warmwasser Fußbodenheizungen in Wohn-, Büro- und sonstigen Gebäuden, deren Nutzung der von Wohngebäuden entspricht oder ähnlich ist.
Energieeinsparverordnung EnEV
Die Energieeinsparverordnung EnEV hat ihre Gültigkeitseit dem 01.02.2002.
Für Bauanträge oder erstattete Bauanzeigen ab dem 01.02.2002 muss die EnEV angewendet werden.
Die EnEV gilt ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland. In ihr wird der Mindestwärmeschutz gemäß anerkannten Regeln der Technik gefordert.
Für Warmwasser-Fußbodenheizungen gilt somit:
Wohnungstrenndecken gegen beheizte Räume = Anforderungen nach DIN 4108-4
Decken gegen unbeheizte Räume = Anforderung nach EnEV
Decken gegen Erdreich = Anforderung nach EnEV
Decken gegen Außenluft = Anforderung nach EnEV
Ausführungen bei denen ein besserer Wärmeschutz als nach DIN 4108-4 oder EnEV gewünscht wird, sind demHeizungsfachplaner mitzuteilen.
Nachfolgende Verordnungen und DIN-Vorschriften sindebenfalls genau zu beachten. (Individuelle regionale Zusatzerlasse sind dabei nicht berücksichtigt)
Allgemeine Normen und Verordnungen:
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN4108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN18195 Bauwerksabdichtungen
- DIN18202 Maßtoleranzen im Hochbau
- DIN18336 Abdichtung gegen drückendes Wasser
- DIN18337 Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser
VOB Verdingungsverordnung für Bauleistung, Teil C
- DIN18352 Fliesen und Plattenarbeiten
- DIN18353 Estricharbeiten
- DIN18356 Parkettarbeiten
- DIN18365 Bodenbelagsarbeiten Bauteile der Fußbodenkonstruktionen
- DIN EN 1363
- DIN18560 Estriche im Bauwesen 

 Einbauvorbedingungen

Vor Beginn der Montagearbeiten sind die Voraussetzungen zur Verlegung auf der Baustelle zu prüfen.
Ausreichende Vorbedingungen für eine einwandfreie Montage sind:
1.) Wände und Decken müssen verputzt bzw. gefliest oder so hergerichtet sein, dass nach Verlegung der Bodenheizung keine Verschmutzung mehr auftreten kann.
2.) Fenster und Außentüren müssen eingesetzt sein. (Der Estrich ist vor Zugluft zu schützen!).
3.) Bei Räumen, die an Erdreich grenzen, muss eine Feuchtigkeitsabdichtung nach DIN eingebaut sein. Ist keine Abdichtung vorhanden, so ist die Bauleitung entsprechend der Hinweispflicht gem. VOB zu benachrichtigen, damit die Voraussetzungen zum Montagebeginn geklärt werden.
Bei Bauwerksabdichtungen, die aus bituminösen Materialien oder anderen weichmacherabscheidenden Stoffen ausgeführt sind, ist vor dem Einbringen von Polystyrol-Wärme-Trittschalldämmungen eine Zwischenfolie auszulegen. Bei PUR-Hartschaumplatten kann auf die Zwischenfolie verzichtet werden.
4.) Der tragende Untergrund darf keine groben Unebenheiten, punktförmige Erhebungen, unterschiedliche Höhenlagen oder nicht ausreichend feste Flächen auf-weisen.
Die Ebenheitstoleranz muss den Anforderungen der DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“(Ebenheitstoleranzen für Flächen von Decken und Wänden) entsprechen.
Die Anforderungen der DIN 18560 sowie DIN EN 1264 sind zu berücksichtigen. Die Rohbetondecke ist bauseits besenrein herzurichten.
5.) Die aquatherm®-Heizkreisverteiler sind eingebaut und abgedrückt.
6.) Anschlussleitungen für Einzelraumregelungen sind geplant und verlegt. 

 Gebäudearten, die nicht derEN 1264-4 unterliegen

Die Dämmung von Gebäudearten, die nicht der EN 1264-4 unterliegen (z.B. Industriebauten, Industriehallen, Sporthallen etc.) muss gemäß DIN 4108, Teil 2Ausgabe März 2001 wie folgt durchgeführt werden.
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Mindestwärme Durchlasswiederstand des Fussbodens
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12°C oder 19°C jährliche Nutzung mehr als 4 Monate beheizt
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Sofern der gewählte Wärmeschutz besser als der Mindestwärmeschutz ausgeführt wird, ist dem Heizungsfachplaner der U-Wert (früher K-Wert) der Deckeanzugeben, damit dieser berücksichtigt werden kann.
Befreiung von den Dämmanforderungen der EnEV
Die Befreiung von den Dämmanforderungen istgemäß EnEV §17 „Befreiungen“ möglich.
Hier heißt es:
„Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb derüblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen anbestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nichterwirtschaftet werden können.“ 

 Auswirkungen der DIN-Vorschriften

Mit Gültigkeit der EN 1264-4 müssen beim Einbauvon Warmwasser-Fußbodenheizungen für Wohn-, Büro-und sonstigen Gebäuden deren Nutzung der von Wohn-gebäuden entspricht, folgende Neuerungen berücksichtigt werden:
- Die Fußbodenheizungsrohre sind mit Abständenvon mehr als 50 mm von senkrechten Bauteilen und 200 mm von Schornsteinen, offenen Kaminen, offenen oder gemauerten Schächten sowie Aufzugsschächten entfernt zu verlegen.
- Befestigungsabstände von Rohrhalterungen müssen auf 500 mm begrenzt sein.
- Verbindungskupplungen von Fußbodenheizungsrohrenin der Fußbodenkonstruktion müssen in den Revisions-zeichnungen genau positioniert und bezeichnet sein.
- Die maximale Temperatur in der Nähe der Heizelemente im Estrich wird auf 55°C begrenzt. Bei Anhydritestrich gelten die vom Hersteller angegebenen Höchsttemperaturen.
- Vor dem Einbau des Estrichs sind die Heizkreise mit einer Wasserdruckprobe auf Dichtheit zu prüfen. Der Prüfdruck muss das doppelte des Betriebsdrucks - mindestens 6 bar - betragen und muss während des Einbringens des Estrichs auf die Rohre aufrecht erhalten werden.
- Jeder beheizte Raum muss mit mindestens einemHeizkreis ausgestattet sein.
- Das Zusammenlegen von untergeordneten Räumen (z.B. WC und Windfang, Diele etc.) zu einem Heizkreis ist nicht gestattet.
Bei der Verlegung der Heizrohre in die aquatherm®-Systemelemente 30 und 50 sowie den Noppenplattensind die geforderten Mindestabstände der Rohrhalterung von 500 mm immer gewährleistet.
Beim Systemelement valufix-Rolle 35-3 müssen pro laufendem Meter Fußbodenheizungsrohr 2,5 Stck. Rohrhalter eingeplant werden. 

 Ausführungsbeispiel

Ausführungsbeispiel für Fußbodenaufbau mit bauseitiger Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 mit aquatherm®-Systemelement valufix-Rolle 35-3. 

Ausführungsbeispiel für Fußbodenaufbau mit bauseitiger Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 und zusätzlicher Ab-dichtung gegen Oberflächenwasser (Bäder, Duschen, usw.) nach DIN 18337 (Abdichtung über der Heizfläche), mitaquatherm®-Systemelement Noppenplatte F ND 35-3. 

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