| Überprüfung der Geräte und Werkzeuge

1. Es muss geprüft werden, ob die eingesetzten fusiotherm®-Schweißgeräte und -werkzeuge den Richtlinien „Fusionstechnik Teil A“ entsprechen.
2. Die verwendeten Geräte und Werkzeuge müssen die geforderte Einsatztemperatur
von 260°C erreicht haben. Dies bedarf, gemäß „Fusiontechnik Teil A, Punkt 8“ einer
gesonderten Prüfung, welche entsprechend der DVS-Schweißrichtlinie zwingend erforderlich ist: Gemäß DVS-Schweißrichtlinie darf die Kontrolle der benötigten Einsatztemperatur mit schnellanzeigenden Oberflächentemperatur-Messgeräten durchgeführt werden.
Geeignete Messgeräte müssen eine Temperaturmessung bis 350°C ermöglichen und eine hohe Messgenauigkeit aufweisen. Alternativ zu o. g. Prüfung kann die Kontrolle der Einsatztemperatur mit dem fusiotherm®-Temperatur-Farbwechselstift erfolgen. Die spezielle Farbwechselkreide im Aluminium-Stift zeigt bei dem Auftragen auf erwärmte Oberflächen ein genaues Messergebnis mit einer Toleranz von ± 5 K. |
| Anwendung

Nachdem die Temperatur-Kontrolleuchte des Schweiß-gerätes das Ende der Aufheizdauer angezeigt hat, ist ein fester Kreidestrich auf die erwärmte Außenfläche der Heizbuchse aufzutragen. Danach muss innerhalb von 1-2 Sekunden ein Farbwechsel eintreten. Bei sofortigem Farbwechsel ist die Temperatur des Schweißgerätes bzw. -werkzeuges überhöht. Erfolgt der Farbwechsel erst nach 3 oder mehr Sekunden liegt die Temperatur unter 260°C und ist damit zu niedrig.
Der gezeigte Farbwechsel muss innerhalb von ein bis zwei Sekunden eintreten. Ansonsten ist eine erneute Prüfung, bzw. eine Kontrolle des Schweißgerätes erforderlich. |