Hygienische Unbedenklichkeit

Alle mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Verbindung kommenden Anlagenteile sind nach DIN 1988 T 2 Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.
Kunststoffrohre müssen den KTW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes entsprechen.
Werkstoff:
Die hygienische Unbedenklichkeit des fusiotherm®-Rohrleitungssystems wird durch die Prüfzeugnisse des Hygiene-Institutes Gelsenkirchen neutral belegt. Die Eignung für Trinkwasserleitungen im Kalt- und Warmwasserbereich wird durch laufende Prüfungen bestätigt.
Verarbeitung:
Bei der Verarbeitung des Rohrleitungssystems werden keine hygienisch bedenklichen Zusatzstoffe benötigt. Die Verbindung erfolgt stoffschlüssig durch Fusion.
Trinkwasser - unser edelstes Lebensmittel:
Auch der zunehmende Einsatz von PP im Lebensmittel-Verpackungsbereich beweist die hygienischen Qualitäten dieses Werkstoffes.
Sie machen fusiotherm® zur optimalen Verpackung für eines der edelsten Lebensmittel - dem Trinkwasser. 
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