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Hygienische Unbedenklichkeit


Alle mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Verbindung kommenden Anlagenteile sind nach DIN 1988 T 2 Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.

Kunststoffrohre müssen den KTW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes entsprechen.

 

 

 

 

 

Werkstoff:

 

Die hygienische Unbedenklichkeit des fusiotherm®-Rohrleitungssystems wird durch die Prüfzeugnisse des Hygiene-Institutes Gelsenkirchen neutral belegt. Die Eignung für Trinkwasserleitungen im Kalt- und Warmwasserbereich wird durch laufende Prüfungen bestätigt.

 

Verarbeitung:

 

Bei der Verarbeitung des Rohrleitungssystems werden keine hygienisch bedenklichen Zusatzstoffe benötigt. Die Verbindung erfolgt stoffschlüssig durch Fusion.

 

Trinkwasser - unser edelstes Lebensmittel:

 

Auch der zunehmende Einsatz von PP im Lebensmittel-Verpackungsbereich beweist die hygienischen Qualitäten dieses Werkstoffes.

 

Sie machen fusiotherm® zur optimalen Verpackung für eines der edelsten Lebensmittel - dem Trinkwasser.


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